Fahrzeug & Situation
Ob Fahrzeug, Zustand, Eigentumsstatus und Standort zu einem direkten Ankauf passen.
Fahrzeugankauf für Kurier- und Lieferdienste
Touren ändern sich, ein Auftrag läuft aus oder neue Lieferwagen stehen bereit? Erfassen Sie Transporter und Zustellfahrzeuge gesammelt. Laufleistung, Wartung, Schäden und Verfügbarkeit werden je Fahrzeug geprüft – die Anfrage bleibt kostenlos und unverbindlich.
Vorab klar statt später überrascht
Ob Fahrzeug, Zustand, Eigentumsstatus und Standort zu einem direkten Ankauf passen.
Welche Informationen für eine belastbare Bewertung noch fehlen und gezielt ergänzt werden sollten.
Welche Bedingungen für Angebot, Kaufvertrag, Zahlung und mögliche Abholung vereinbart werden müssen.
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Senden Sie uns Ihr vorhandenes Angebot als Foto oder PDF. Wir prüfen persönlich, ob wir Ihnen ein besseres Angebot machen können.
Zweitangebot kostenlos prüfenUnverbindlich · keine Mehrpreis-Garantie
Darauf kommt es an
Kilometerstand allein beschreibt einen Zustellwagen nicht vollständig. Halten Sie Wartungsstand, bekannte Defekte, Unfallschäden und Fahrbereitschaft getrennt fest. Mit dem letzten geplanten Einsatztag je Fahrzeug lässt sich anschließend prüfen, wie die Übergabe organisiert werden kann, ohne ungeklärte Termine in den laufenden Betrieb zu tragen.
Fahrzeug prüfen lassenAuch Fahrzeuge mit hoher Laufleistung können angefragt werden. Wartungsbelege und bekannte Reparaturen helfen bei der Einordnung. Eine Anfrage ist noch keine Ankaufzusage oder Preisgarantie.
Fahrbereite Lieferwagen und Fahrzeuge mit Defekt lassen sich gemeinsam erfassen. Geben Sie pro Fahrzeug an, ob es roll-, lenk- und fahrfähig ist; eine nötige Verladung wird separat abgestimmt.
Erfassen Sie Abholstandorte und Ansprechpartner, wählen Sie die angebotenen Fahrzeuge aus und ergänzen Sie gewünschte Termine. So bleibt erkennbar, welcher Bestand wann verfügbar wird.
Ein klarer Prozess
Fahrzeug und Situation in wenigen Angaben beschreiben.
Fotos, Unterlagen, Zustand und Markt konkret einordnen.
Angebot entscheiden, Zahlung und Übergabe abstimmen.
Hilfreich für die Prüfung
Häufige Fragen zum Verkauf
Kaufpreis, Zahlungsweg und Zahlungszeitpunkt werden vor der Unterschrift im Kaufvertrag festgehalten. Die Fahrzeugübergabe erfolgt nur zu den dort vereinbarten Bedingungen; Sie müssen keiner spontanen Änderung bei der Übergabe zustimmen.
Sind Fahrzeugdaten, Laufleistung, Zustand und Schäden wie beschrieben, gibt es keinen Grund für eine spontane Preisänderung. Zeigt die Prüfung eine erhebliche, vorher nicht angegebene Abweichung, wird diese konkret erklärt. Ein geändertes Angebot müssen Sie nicht annehmen.
Eine Anpassung kommt nur in Betracht, wenn sich wesentliche Angaben als falsch oder unvollständig erweisen, neue erhebliche Schäden sichtbar werden oder sich Eigentums- und Finanzierungsdaten anders darstellen. Die Abweichung wird vor einem Vertrag transparent benannt.
Ob eine Abholung möglich und kostenfrei ist, wird im konkreten Angebot vorab festgehalten. Es entstehen keine unangekündigten Abholkosten bei der Übergabe.
Vor dem Verkauf wird schriftlich festgelegt, ob Sie das Fahrzeug abgemeldet übergeben oder ob die Abmeldung Bestandteil der vereinbarten Abwicklung ist. So bleibt die Verantwortung eindeutig.
Das kann möglich sein, wenn Eigentum, aktueller Ablösebetrag und Freigabe der finanzierenden Bank geklärt sind. Bitte nennen Sie den Finanzierungsstatus bereits in der Anfrage.
Ja. Geben Sie den tatsächlichen Kilometerstand und bekannte technische Mängel an. Ob ein Ankauf möglich ist und zu welchem Preis, wird anhand von Modell, Zustand, Unterlagen und den weiteren Fahrzeugdaten geprüft.
Ja, zur Prüfung. Kennzeichnen Sie die Fahrbereitschaft und beschreiben Sie den Defekt. Ob Abholung oder Verladung möglich ist und welche Bedingungen gelten, wird vorab abgestimmt.
Nein. Tragen Sie den jeweiligen Standort in die Fahrzeugliste ein. Vor einer verbindlichen Vereinbarung werden die Übergabeorte und die organisatorischen Bedingungen geklärt.
Nennen Sie für jedes Fahrzeug den gewünschten Termin und weisen Sie auf noch laufende Einsätze hin. Kilometerstand und Zustand müssen für das konkrete Angebot aktuell sein. Termine werden erst mit der späteren Vereinbarung verbindlich.
Kennzeichnen Sie den Eigentümer und den Vertragsstatus. Ein Fahrzeug darf nur durch eine verfügungsberechtigte Person verkauft werden. Die Anfrage beendet keine Leasing- oder Nutzungsvereinbarung; nötige Freigaben müssen vor einem Verkauf geklärt sein.
Übermitteln Sie nur Fahrzeugdaten und erforderliche geschäftliche Kontaktdaten. Schwärzen oder entfernen Sie Empfängeradressen, Paketetiketten, Auftragsnummern und Tourenlisten aus Fotos und Unterlagen.
Kostenlose Preisprüfung
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