Fahrzeug & Situation
Ob Fahrzeug, Zustand, Eigentumsstatus und Standort zu einem direkten Ankauf passen.
Leasingstatus zuerst klären
Bei Leasingfahrzeugen ist meist die Leasinggesellschaft Eigentümerin. Wir prüfen deshalb zuerst Vertragsstatus, Rückgabeoptionen und eine mögliche Ablöse.
Vorab klar statt später überrascht
Ob Fahrzeug, Zustand, Eigentumsstatus und Standort zu einem direkten Ankauf passen.
Welche Informationen für eine belastbare Bewertung noch fehlen und gezielt ergänzt werden sollten.
Welche Bedingungen für Angebot, Kaufvertrag, Zahlung und mögliche Abholung vereinbart werden müssen.
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Darauf kommt es an
Ein Verkauf ist nur möglich, wenn die Leasinggesellschaft zustimmt oder eine vertragliche Übernahme bzw. Ablöse vorgesehen ist. Deshalb beginnt der Prozess mit den Vertragsdaten.
Fahrzeug prüfen lassenLaufzeit, Kilometer, Rückgabe und Kaufoption werden vor einer Zusage geprüft.
Wir behandeln ein Leasingfahrzeug nicht wie frei verfügbares Eigentum.
Unternehmen können mehrere anstehende Leasingrückläufer gemeinsam anfragen.
Ein klarer Prozess
Fahrzeug und Situation in wenigen Angaben beschreiben.
Fotos, Unterlagen, Zustand und Markt konkret einordnen.
Angebot entscheiden, Zahlung und Übergabe abstimmen.
Hilfreich für die Prüfung
Häufige Fragen zum Verkauf
Kaufpreis, Zahlungsweg und Zahlungszeitpunkt werden vor der Unterschrift im Kaufvertrag festgehalten. Die Fahrzeugübergabe erfolgt nur zu den dort vereinbarten Bedingungen; Sie müssen keiner spontanen Änderung bei der Übergabe zustimmen.
Sind Fahrzeugdaten, Laufleistung, Zustand und Schäden wie beschrieben, gibt es keinen Grund für eine spontane Preisänderung. Zeigt die Prüfung eine erhebliche, vorher nicht angegebene Abweichung, wird diese konkret erklärt. Ein geändertes Angebot müssen Sie nicht annehmen.
Eine Anpassung kommt nur in Betracht, wenn sich wesentliche Angaben als falsch oder unvollständig erweisen, neue erhebliche Schäden sichtbar werden oder sich Eigentums- und Finanzierungsdaten anders darstellen. Die Abweichung wird vor einem Vertrag transparent benannt.
Ob eine Abholung möglich und kostenfrei ist, wird im konkreten Angebot vorab festgehalten. Es entstehen keine unangekündigten Abholkosten bei der Übergabe.
Vor dem Verkauf wird schriftlich festgelegt, ob Sie das Fahrzeug abgemeldet übergeben oder ob die Abmeldung Bestandteil der vereinbarten Abwicklung ist. So bleibt die Verantwortung eindeutig.
Das kann möglich sein, wenn Eigentum, aktueller Ablösebetrag und Freigabe der finanzierenden Bank geklärt sind. Bitte nennen Sie den Finanzierungsstatus bereits in der Anfrage.
Meist nicht ohne Zustimmung der Leasinggesellschaft, da diese in der Regel Eigentümerin ist. Der Vertrag ist entscheidend.
Dabei wird geprüft, ob und zu welchen Konditionen das Fahrzeug vor Vertragsende übernommen oder der Vertrag beendet werden kann.
Ja. Laufzeiten und Fahrzeugdaten können gebündelt übermittelt werden.
Nein. Bitte dokumentieren Sie bekannte Schäden, damit sie bei der Prüfung berücksichtigt werden.
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